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Arbeit - Interessen - Partizipation
Mit der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) existiert erstmals eine Unternehmensrechtsform für grenzüberschreitend tätige Unternehmen in Europa, die insbesondere von deutschen Firmen genutzt wird. Die Autorin analysiert die Verhandlungen um die Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE und zeigt die Auswirkungen auf bestehende Beteiligungsformen in den Unternehmen. Die gewonnenen Erkenntnisse geben einen wichtigen Einblick in die Praxis der SE-Gründungen und in die Arbeitsweise der Arbeitnehmervertretungen in Europäischen Aktiengesellschaften.
»Ein wichtiger Baustein und Beitrag für die weiterführende Mitbestimmungsdiskussion.«, Der Aufsichtsrat, 25.11.2015
Autorentext
Sophie-Charlotte Rosenbohm ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Fakultät für Soziologie der Universität Bielefeld.
Klappentext
Mit der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) existiert erstmals eine Unternehmensrechtsform für grenzüberschreitend tätige Unternehmen in Europa, die insbesondere von deutschen Firmen genutzt wird. Die Autorin analysiert die Verhandlungen um die Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE und zeigt die Auswirkungen auf bestehende Beteiligungsformen in den Unternehmen. Die gewonnenen Erkenntnisse geben einen wichtigen Einblick in die Praxis der SE-Gründungen und in die Arbeitsweise der Arbeitnehmervertretungen in Europäischen Aktiengesellschaften.
Leseprobe
1 Einleitung 1.1 Ausgangslage und Fragestellung Im Jahr 2001 wurde durch EU-Gemeinschaftsrecht mit der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE) die erste supranationale Rechtsform im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geschaffen, mit der Unternehmen ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten auf Gemeinschaftsebene neu ordnen können. Damit besteht für Unternehmen erstmals eine Wahlmöglichkeit zwischen den jeweiligen nationalen Unternehmensrechtsformen und einer supranationalen Rechtsform, die in allen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes Gültigkeit besitzt; eine Möglichkeit, die weltweit einmalig ist und bislang nur in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum existiert. Obwohl die Europäische Aktien-gesellschaft in erster Linie in enger Verbindung zum wirtschaftlichen Integrationsprozess steht und der Vollendung des Euro-päischen Binnenmarktes dient, stellt sie auch für die europäischen Arbeitsbeziehungen einen bedeutenden Schritt dar. So kann eine Europäische Aktiengesellschaft erst dann gegründet werden, wenn Management- und Arbeitnehmervertreter versucht haben, eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer abzuschließen. Dabei kann die Arbeitnehmerbeteiligung in der SE sowohl die Information und Konsultation in grenzüberschreitenden Angelegenheiten als auch die Mitbestimmung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat umfassen. Auf der einen Seite führt die SE damit die Idee der Information und Konsultation der Arbeitnehmer in grenzüberschreitenden Angelegenheiten fort, die bereits seit der Verabschiedung der Richtlinie über die Europäischen Betriebsräte im Jahr 1994 fester Bestandteil des europäischen Sozialmodells ist (vgl. Pries 2010a: 180ff.; Weiss 2006). Auf der anderen Seite wird mit der SE erstmals die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichts- und Verwaltungsräten in der europäischen Gesetzgebung verankert. Auch wenn die gesetzlichen Bestimmungen zur SE keine verpflichtende Einführung der Unternehmensmitbestimmung in allen Europäischen Aktiengesellschaften vorsehen, wird mit ihr dennoch eine wichtige Grundlage für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf europäischer Ebene geschaffen. Dadurch kann die SE auch eine wichtige Rolle bei der Herausbildung grenzüberschreitender Arbeitnehmerbeteiligungsformen spielen, die insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden internationalen Vernetzung von Wirtschaftsprozessen und grenzüberschreitender Aktivitäten der Unternehmen von Bedeutung sind (vgl. Pries 2010a). Hier setzt die vorliegende Arbeit an, indem sie unter-sucht, welche Arbeitnehmerbeteiligungsformen in den Europäischen Aktiengesellschaften entstehen und welche Bedeutung diesen zugemessen wird. Der Blick in die Geschichte zeigt, dass gerade die Frage der Arbeitnehmerbeteiligung in der Diskussion um die Europäische Aktiengesellschaft eine zentrale Rolle gespielt hat (vgl. Gold/Schwimbersky 2008; Keller 2002b). Lange Zeit standen die historisch gewachsenen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten einer einheitlichen Regelung der Arbeitneh-merbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft entgegen. Erst nach jahrzehntelangen und sehr kontrovers geführten Diskussionen konnten sich die Mitgliedstaaten schließlich auf eine Verhandlungslösung einigen, bei der die Arbeitnehmerbeteiligung zwischen der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretern im Rahmen des SE-Gründungs-prozesses ausgehandelt wird. Die Bestimmungen zur Arbeitnehmerbeteiligung in der SE zeichnen sich somit durch prozedurale Normen aus, da keine materialen Normen für die Arbeitnehmerbeteiligung vorgegeben werden, sondern stattdessen Verfahrensregeln beschrieben werden, nach denen die Verhandlungen in den Unternehmen auszugestalten sind. Das heißt, ähnlich wie bei der Richtlinie über Europäische Betriebsräte, beschränkt sich der europäische Gesetzgeber darauf, Verfahrensregeln vorzugeben, während die konkreten Beteiligungsnormen von privaten Akteuren dezentral und autonom festgelegt werden. Somit handeln Management- und Arbeitnehmervertreter im Rahmen von SE-Gründungen Normen aus, wie Arbeitnehmer auf europäischer Ebene an Unternehmensentscheidungen beteiligt werden, und legen fest, welche Formen des sozialen Handelns angemessen sind, womit sie zugleich Erwartungssicherheit für ihr künftiges Handeln schaffen. Seit 2004 hat sich die Zahl der registrierten SEs im Europäischen Wirtschaftsraum kontinuierlich erhöht. Laut den Angaben der European Company Database (ECDB) des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) existierten im Juni 2014 insgesamt 2.177 SEs im Europäischen Wirtschaftsraum. Davon konnten bislang 308 Unternehmen als sogenannte normale SEs identifiziert werden, die sowohl wirtschaftliche Aktivitäten aufweisen als auch mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen. Darunter befinden sich einige bekannte europäische Unternehmen - so firmieren zum Beispiel Allianz, BASF, E.ON, Deichmann, MAN oder tesa mittlerweile als Europäische Aktiengesellschaft. Zuletzt hat im Mai 2014 die SAP AG als weltgrößter Anbieter von Unternehmenssoftware beschlossen, sich in eine Europäische Aktiengesellschaft umzuwandeln. Dies zeigt, dass verhandelte supranationale Arbeitnehmerbeteiligungsformen bereits heute für mehrere hunderttausend Beschäftigte im Europäischen Wirtschaftsraum von Belang sind und unterstreicht somit auch deren Bedeutung für die Erwerbsregulierung in europäischen Unternehmen. Bisherige Forschungsergebnisse (vgl. z.B. Eidenmüller u.a. 2009; Eidenmüller u.a. 2012; Keller/Werner 2008; 2010; 2012; Rehfeldt u.a. 2011; Stenstrand 2007) bieten einen ersten Überblick über die verhandelten Beteiligungsformen in Europäischen Aktiengesellschaften. Allerdings liegen noch keine gesicherten Aussagen zur quantitativen Verbreitung unterschiedlicher SE-Beteiligungsformen vor, da bislang ein systematischer und umfassender Vergleich der Arbeitnehmerbeteiligungsformen vor und nach einer SE-Gründung auf Unternehmensebene fehlt. Darüber hinaus liegen auch kaum Erkenntnisse zur Beteiligungspraxis in SEs vor, da sich die vorliegenden Untersuchungen aufgrund der kurzen Zeitspanne, in der diese Unter-nehmensrechtsform existiert, vor allem auf den Aushandlungsprozess konzentriert haben. Ein zentraler Aspekt der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion, der auch Dreh- und Angelpunkt der jahrzehntelangen Debatte um die Einführung einer Europäischen Aktiengesellschaft war, ist die Frage nach den Rückwirkungen der verhandelten B…
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