Horrende Nebenkosten – was tun?
Wie du herausfindest, ob das gerechtfertigt ist, zeige ich dir in drei Schritten:
- Nebenkostenabrechnung mit dem Mietvertrag vergleichen. Der Mieter und die Mieterin sind nur verpflichtet, die Positionen zu bezahlen, die im Mietvertrag aufgeführt sind.
- Einsicht in die Belege verlangen. Nur so lässt sich nachvollziehen, ob korrekt abgerechnet wurde.
- Einen Blick auf den Verteilerschlüssel werfen. Das heisst: Ist es nachvollziehbar, wie die Nebenkosten auf alle Parteien verteilt werden?
Mietvertrag unterschrieben – kann ich trotzdem den Zins anfechten?
Auch wenn schon alles geregelt ist, können Mieterinnen und Mieter den
Anfangsmietzins anfechten. So sagt es das Gesetz. Wenn deine Wohnung
deutlich teurer ist als bei deinem Vormieter oder deiner Vormieterin, kommt allenfalls in Frage, den Anfangsmietzins anzufechten. Das Problem ist, dass viele das nicht wissen oder Angst davor haben, das zu tun.
Geschirrspüler kaputt – wer zahlt?
Alles, was Mieterinnen und Mieter mit
einfachen Handgriffen selbst reparieren können, wird als «kleiner Unterhalt» bezeichnet. Sobald aber eine
Fachperson hinzugezogen werden muss, wird dies als «gewöhnlicher Unterhalt» betrachtet und der Vermieter oder die Vermieterin muss die Kosten übernehmen. Dabei spielt es
keine Rolle, wie hoch die Rechnung ist oder was im Mietvertrag steht. Die
einzige Ausnahme ist, wenn der Mieter oder die Mieterin den Geschirrspieler absichtlich beschädigt hat.
Den passenden Musterbrief gibt es im
Beobachter-Ratgeber.