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Der heutige Anleger, der beispielsweise in Aktien investiert, erhält üblicherweise keine Wertpapiere in natura mehr, die er bei sich zu Hause aufbewahrt oder verwaltet. Die Verwahrung und Verwaltung erfolgt vielmehr durch Banken oder andere Finanzintermediäre (sog. mediatisierte Wertpapierverwahrung). Für diese «neue Art» der Verwahrung gab es im Obligationenrecht (5. Abteilung, Art. 9651186 OR) keine ausreichende rechtliche Grundlage, so dass aus Gründen der Rechtssicherheit und angesichts der Internationalisierung des Wertpapierhandels das Bucheffektengesetz ausgearbeitet wurde. Das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene BEG stellt die mediatisierte Wertpapierverwahrung auf transparente und verlässliche Grundlagen und hat gleichzeitig mit der Bucheffekte ein neues Vermögensobjekt geschaffen. Parallel wurde für grenzüberschreitende Wertpapiergeschäfte mittels einer Verweisung im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (Art. 108c IPRG) das Haager Wertpapierübereinkommen (HWpÜ) als autonomes Landesrecht anwendbar. Der Basler Kommentar erläutert praxisnah das neue BEG, das HWpÜ, die Art. 108a-d IPRG sowie die 5. Abteilung des Obligationenrechts über Wertpapiere (Art. 9651186 OR), die bis zur 3. Auflage des Basler Kommentars OR II in diesem mitkommentiert wurde. Damit sind erstmals alle für das Wertpapierrecht in der Schweiz und im grenzüberschreitenden Verkehr relevanten Normen kompakt in einem Band verfügbar. Rechtsprechung und Literatur seit dem Inkrafttreten der neuen Normen wie auch die Entwicklungen im Wertpapierrecht des OR seit 2008 wurden vollständig ausgewertet. Die Vorteile auf einen Blick: das komplette nationale und grenzüberschreitende Wertpapierrecht in einem Band Erstkommentierung des BEG und HWpÜ ausgewogene Mischung aus wissenschaftlicher Gründlichkeit, Praxisnähe und Prägnanz
Klappentext
Der heutige Anleger, der beispielsweise in Aktien investiert, erhält üblicherweise keine Wertpapiere in natura mehr, die er bei sich zu Hause aufbewahrt oder verwaltet. Die Verwahrung und Verwaltung erfolgt vielmehr durch Banken oder andere Finanzintermediäre (sog. mediatisierte Wertpapierverwahrung). Für diese «neue Art» der Verwahrung gab es im Obligationenrecht (5. Abteilung, Art. 965-1186 OR) keine ausreichende rechtliche Grundlage, so dass aus Gründen der Rechtssicherheit und angesichts der Internationalisierung des Wertpapierhandels das Bucheffektengesetz ausgearbeitet wurde. Das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene BEG stellt die mediatisierte Wertpapierverwahrung auf transparente und verlässliche Grundlagen und hat gleichzeitig mit der Bucheffekte ein neues Vermögensobjekt geschaffen. Parallel wurde für grenzüberschreitende Wertpapiergeschäfte mittels einer Verweisung im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (Art. 108c IPRG) das Haager Wertpapierübereinkommen (HWpÜ) als autonomes Landesrecht anwendbar. Der Basler Kommentar erläutert praxisnah das neue BEG, das HWpÜ, die Art. 108a-d IPRG sowie die 5. Abteilung des Obligationenrechts über Wertpapiere (Art. 965-1186 OR), die bis zur 3. Auflage des Basler Kommentars OR II in diesem mitkommentiert wurde. Damit sind erstmals alle für das Wertpapierrecht in der Schweiz und im grenzüberschreitenden Verkehr relevanten Normen kompakt in einem Band verfügbar. Rechtsprechung und Literatur seit dem Inkrafttreten der neuen Normen wie auch die Entwicklungen im Wertpapierrecht des OR seit 2008 wurden vollständig ausgewertet. Die Vorteile auf einen Blick: das komplette nationale und grenzüberschreitende Wertpapierrecht in einem Band Erstkommentierung des BEG und HWpÜ ausgewogene Mischung aus wissenschaftlicher Gründlichkeit, Praxisnähe und Prägnanz