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In vier Teiluntersuchungen erläutern die Rechtsexperten Dr. Rux und Prof. Dr. Ennuschat Bedarfe und Ansprüche stotternder Schüler auf sonderpädagogische Förderung in den Allgemeinschulen sowie auf Chancengleichheit und Nachteilsausgleich beim Erbringen und Bewerten schulischer Leistungen. Dabei werden zum einen unter dem Licht der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zum Förderschwerpunkt Sprache Ziele und Inhalte der schulischen Förderung stotternder Schüler in der Allgemeinschule herausgestellt. Unter Berücksichtigung der völker-, europa,- und verfassungsrechlichen Vorgaben wird zum anderen die Rechtsprechung zur Vermeidung von Benachteiligungen in der Leistungsbewertung und zur Sicherstellung von Chancengleichheit auf die Bedürfnisse von stotternden Schüler ausgelegt. In insgesamt neun Bundesländern (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) wird die Umsetzung der entsprechenden internationalen und nationalen Rechtsvorgaben und Empfehlungen für den Bereich der Schule, der Ausbildung und des Studiums analysiert und kritisch bewertet. Abgerundet wird die Analyse schließlich durch die Behandlung von Verfahrens- und Rechtsschutzfragen.
Autorentext
PD Dr. Johannes Rux arbeitet als Privatdozent an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Seine derzeitigen Arbeitsschwerpunkte sind Verfassungsrecht, Bildungsrecht, Polizeirecht und Recht der neuen Medien. Professor Dr. Jorg Ennuschat ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht an der Universität Konstanz. Er leitet dort die Forschungsstelle Bildungsrecht in Europa.
Leseprobe
Vorwort des Herausgebers zur 3. erweiterten Auflage Das Thema Stottern und Schule ist in Zeiten schulischer Inklusion aktueller denn je. Stottern verunsichert Schüler und Schülerinnen, ihre Eltern sowie Lehrkräfte. Viele reagieren betroffen, sind aber oft unzureichend informiert, was ihre Rechte und Möglichkeiten, Bedarfe und Ansprüche betrifft. Als Interessenvertretung stotternder Menschen ist die Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. (BVSS) erster Ansprechpartner für Ratsuchende. Sowohl in der telefonischen Beratung als auch im Rahmen unserer Informations- und Aufklärungsarbeit auf Messen wie der Didacta stellen wir fest, dass bundesweit ein enormer Informationsbedarf besteht. Dieser Informationsbedarf richtet sich nicht ausschließlich auf den schulischen Bereich, sondern umfasst alle Ausbildungsbereiche junger Menschen, von der betrieblichen Ausbildung bis hin zum Studium. So ist vielen Betroffenen und Lehrkräften zwar bekannt, dass die Gewährung eines Nachteilsausgleichs in der Schule möglich ist. Dass diese ebenso in der Ausbildung und im Studium greift, ist weniger bekannt. Das Deutsche Studentenwerk hat im Dezember 2016 eine groß angelegte Umfrage zum Thema Nachteilsausgleich im Studium gestartet. Mit der nun vorliegenden 3. erweiterten Auflage zu den Rechten stotternder Menschen in Schule, Ausbildung und Studium ergänzen wir die Teiluntersuchungen aus 2010, die sich bisher auf die vier Bundesländer Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland konzentrieren. In unserer Rechtsanalyse finden sich nun außerdem Untersuchungen der Rechtslage in Baden-Württemberg (Stand 2013) sowie in den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Stand 2016). Zur einfacheren Orientierung gliedert sich Die Rechte stotternder Menschen in Schule, Ausbildung und Beruf nun in die folgenden vier Teile, die jeweils zu unterschiedlichen Zeiten verfasst wurden: Teil 1: Die Rechte stotternder Menschen (Rux, 2008 - 2010) für Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland Teil 2: Nachteilsausgleich (Ennuschat, 2010) für Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland Teil 3: Rechte und Nachteilsausgleich (Ennuschat, 2013) für Baden-Württemberg Teil 4: Rechte und Nachteilsausgleich (Ennuschat, 2017) für Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein Auch wenn diese Form der Veröffentlichung eher unkonventionell scheint, so freuen wir uns, dass wir dank der Unterstützung durch die Landesverbände der Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe mit dieser lang erhofften und umfassenderen Rechtsanalyse einen weiteren wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Situation stotternder Schüler und Schülerinnen leisten können. Köln, im März 2017 Prof. Dr. Martin Sommer Vorsitzender der Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. Vorwort des Herausgebers Stotternde Schüler und Schülerinnen sehen sich in der Schule mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert. Zum einen kann die dortige ungünstige Kommunikationssituation einen wesentlichen Beitrag zur progressiven Entwicklung ihres Stotterns leisten. Zum anderen unterliegen stotternde Schüler einem deutlich erhöhten Risiko für Hänseleien und Mobbing, die das Stottern weiter verstärken und verfestigen und zu erheblichen psychischen Belastungen führen können. Darüber hinaus können mit der Sprechbehinderung massive Beeinträchtigungen in der mündlichen Beteiligung und mündlichen Leistung verbunden sein, was Benachteiligungen in der Leistungsbewertung zur Folge hat. Daher gehören auch chronisch stotternde Schüler nach Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK, Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sprache, Beschluss vom 26.6.1998) zur Zielgruppe für eine besondere schulische Förderung, der sonderpädagogischen Förderung im Bereich der Sprache. Diese ist mittlerweile in allen Bundesländern verankert und soll das Recht der sprachbehinderten Kinder und Jugendlichen auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Dabei ist laut Beschluss der KMK Aufgabe der sonderpädagogischen Förderung (1) einer Entstehung oder Verfestigung der Sprachbeeinträchtigungen entgegenzuwirken und damit Auswirkungen auf die personale und soziale Entwicklung zu verhindern, (2) die jeweilige sprachliche Beeinträchtigung und deren Erscheinungsbild zu erkennen, (3) die Bedeutung der sprachlichen Beeinträchtigung für den betroffenen Schüler zu erschließen, (4) individuelle pädagogische Fördernotwendigkeiten in Erziehung und Unterricht zu begründen und wo immer möglich Beeinträchtigungen des sprachlichen Handelns aufzuheben und (5) eine bestmögliche schulische und berufliche Eingliederung und gesellschaftliche Teilhabe zu erlangen. Trotz des Beschlusses der KMK und trotz des vergleichsweisen geringen Aufwandes, der mit der Organisation der sonderpädagogischen Förderung sprachbehinderter Schüler in der Allgemeinschule verbunden ist (integrative Begleitung), sind von den ca. 130.000 stotternden Schülern in deutschen Allgemeinschulen heute weniger als 0,1% in einer sonder/integrationspädagogischen Förderung. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass das Ausmaß der Beeinträchtigung in der (sonder-)pädagogischen Beurteilung unterschätzt und grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass stotternde Schüler ohne Unterstützung in den Allgemeinschulen zurecht kommen. Ein Grund für diese folgenschwere Fehleinschätzung dürfte sicher sein, dass Stottern in der sonder pädagogischen/sprachheilpädagogischen Ausbildung ebenso wie in den akademischen Studiengängen der Sprachtherapeuten thematisch so gut wie nicht vertreten ist und die wenigen auf Stottern spezialisierten deutschen Fachleute in den schulpolitischen Entscheidungsebenen kein Gehör finden. Ein weiterer Grund ist sicherlich auch, dass in den Schuleingangsuntersuchungen stotternde Kinder so gut wie nicht erkannt werden und den bildungspolitischen Entscheidungsträgern somit Prävalenzraten vorgelegt werden, die einen Handlungsbedarf nach Ansicht nicht erfordern. Dies bedeutet, dass jedes Jahr mehrere tausend sprechbehinderte Kinder unerkannt und bezüglich einer sonderpädagogischen Förderbedürftigkeit nicht einmal überprüft in unvorbereitete Grundschulen eingeschult werden. Diese durchlaufen ihre gesamte Schulzeit unbegleitet und in de…