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Der Heidelberger Kommentar bietet mit seinem interdisziplinären Autorenteam aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft eine praxisorientierte und ausgewogene Kommentierung der StPO, die das Strafverfahren aus jedem Blickwinkel betrachtet.
Die Erläuterungen orientieren sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung, gehen aber ausführlich auf strittige Fragen ein, bieten Argumentationshilfen und zeigen Alternativen auf. Die Kommentierung legt stärkeres Augenmerk auf die Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Position des Beschuldigten, was insbesondere für die Verteidigung interessante Ansätze bietet.
Die Europäische Menschenrechtskonvention beeinflusst zunehmend Auslegung und Anwendung des Strafprozessrechts. Deshalb sind die Vorschriften der EMRK nicht in einen Anhang verbannt, sondern vielmehr wird ihr bedeutendes Argumentationspotential nutzergerecht in die StPO-Kommentierung eingebettet.
In immer stärkerem Maße ist Strafverfolgung grenzüberschreitend angelegt. Die Neuauflage berücksichtigt deshalb dort, wo es erforderlich ist, die neuen Entwicklungen im internationalen Rechtshilfeverkehr.
Auf Besonderheiten in Wirtschaftsstrafsachen wird in der Kommentierung der jeweiligen Vorschriften gesondert hingewiesen.
Die Neuauflage berücksichtigt bereits alle aktuellen StPO-Reformen, z.B.:
Die Darstellung der Kommentierung ist klar und prägnant. Sie berücksichtigt Rechtsprechung und wissenschaftliche Abhandlungen gleichermaßen, wobei auf eine umfangreiche Darstellung von Parallelzitaten verzichtet wird, um die Prägnanz der Darstellung zu gewährleisten. ... Für am deutschen Strafverfahren Interessierte ist der Kommentar ein Standardwerk, auf das nicht verzichtet werden kann.Professor Dr. Alois Birklbauer in: Journal für Strafrecht 2/2019Das auf neuestem Stand befindliche Werk ist durchweg von sorgfältiger Argumentation und jeweils markanter Positionsbestimmung gekennzeichnet, und zwar stets unter Berücksichtigung wesentlicher Auffassungen in Judikatur und Schrifttum. Die Vertrautheit der Autoren mit den jeweils erläuterten Regelungen und eine einheitlich-disziplinierte Herangehensweise verleihen dem Werk in hohem Maß das Gütesiegel der Verlässlichkeit.Professor Dr. Ulrich Eisenberg in: GA 2/2019Für den gesamten Kommentar sind dessen Übersichtlichkeit und klare Struktur hervorzuheben. Man findet sich gut zurecht und gesuchte Problempunkte lassen sich schnell auffinden. ... Als Fazit ist festzuhalten: Der Heidelberger Kommentar zur StPO ist ein gelungenes Werk, das jedem Strafrechtler ans Herz gelegt werden kann. Aber auch für denjenigen, der sich nur am Rande mit dem Strafrecht bzw. der StPO zu beschäftigen hat, lohnt sich die Lektüre aufgrund der übersichtlichen und ergebnisorientierten Darstellung.RA Dr. Sebastian Braun auf: http://dierezensenten.blogspot.com 5.5.2019Die nunmehr vorliegende 6. Auflage trägt der raschen Weiterentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung Rechnung und bietet dem Nutzer eine prägnante und zuverlässige Kommentierung des aktuellen Rechts. Übersichtlichkeit, Präzision und strikter Praxisbezug zeichnen das Werk aus. ... Die Gesamtkonzeption überzeugt durch und durch. Die Ausgewogenheit des Experten-Autorenteams aus aller strafrechtlicher Provenienz garantiert ... mit seinem interdisziplinären Autorenteam aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft eine praxisorientierte und ausgewogene Kommentierung der StPO, die das Strafverfahren aus jedem Blickwinkel betrachtet. Der Kommentar kann in summa jedem Strafrechtler uneingeschränkt zum Kauf empfohlen werden.Christoph Keller, Polizeidirektor und hauptamtlicher Dozent in: PSP 2/2019Auch die Neuauflage bewegt sich auf dem hohen Argumentationsniveau ihrer Vorgängerinnen; sie hat ihre Stellung als wertvolle Bereicherung der strafprozessualen Literatur weiter ausgebaut.Professor Dr.Dr.h.c. Karl Heinz Gössel, Richter am BayObLG a.D., München, in: GA 2013Dieses Werk ist ... ein eigenständiger qualitativ hochwertiger Kommentar, der in die Bibliothek eines jeden Strafverteidigers aufgenommen werden sollte.RA Sascha Brandt, Duisburg, in: AdVoice 2/2013Positive Überraschungen sind nicht alltäglich. Umso mehr ist hervorzuheben, dass sich die rot eingebundene Neuauflage des Heidelberger Kommentars zur StPO als äußerst gelungene Generalerneuerung präsentiert...Die 4. Auflage hat jedenfalls "Lust auf mehr" gemacht.RA Dr. Matthias Dann in wistra 3/2010Das neu aufgelegte Gesamtwerk verdient es, neben dem Karlsruher Kommentar und dem "Meyer-Goßner" einen festen Platz in der Fachbibliothek jedes Strafverteidigers, aber auch bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zu finden. Es ist zu erwarten, dass die ausgezeichnet gelungene Praxisorientierung ohne Verzicht auf wissenschaftliche Fundierung diesem Kommentar eine weite Verbreitung sichern wird.Prof. Norbert Gatzweiler, RA und FA für Strafrecht in: Strafverteidiger Forum 11/2009
Autorentext
Die Herausgeber: Prof. Dr. Björn Gercke, Rechtsanwalt, Köln; Dr. Karl-Peter Julius, Rechtsanwalt, Köln; Dieter Temming, Vors. Richter am LG, Osnabrück; Prof. Dr. Mark Zöller, Universität Trier. Die Autoren: Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Dr. Wolfgang Bär, Richter am BGH, Karlsruhe; Prof. Dr. Katharina Beckemper, Universität Leipzig; Dr. Jürgen Brauer, Generalstaatsanwalt, Koblenz; Prof. Dr. Björn Gercke, Rechtsanwalt, Köln; Dr. Karl-Peter Julius, Rechtsanwalt, Köln; Prof. Dr. Helmut Pollähne, Rechtsanwalt, Bremen; Karl-Heinz Posthoff, Vors. Richter am OLG, Hamm; Dr. Tilman Reichling, Rechtsanwalt, Frankfurt/M.; Dr. Peter Reichenbach, Vors. Richter am LG, Osnabrück; Dr. Alexander Retemeyer, Oberstaatsanwalt, Osnabrück; Prof. Dr. Anja Schiemann, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster; LL.M Eike C. Schmidt, Vorsitzender Richter am LG, Osnabrück; Dr. Dieter Temming, Vors. Richter am LG, Osnabrück; Prof. Dr. Bettina Weißer, Universität Köln; Prof. Dr. Mark Zöller, Universität Trier.
Klappentext
Der Heidelberger Kommentar bietet mit seinem interdisziplinären Autorenteam aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft eine praxisorientierte und ausgewogene Kommentierung der StPO, die das Strafverfahren aus jedem Blickwinkel betrachtet.
Die Erläuterungen orientieren sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung, gehen aber ausführlich auf strittige Fragen ein, bieten Argumentationshilfen und zeigen Alternativen auf. Die Kommentierung legt stärkeres Augenmerk auf die Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Position des Beschuldigten, was insbesondere für die Verteidigung interessante Ansätze bietet.
Die Europäische Menschenrechtskonvention beeinflusst zunehmend Auslegung und Anwendung des Strafprozessrechts. Deshalb sind die Vorschriften der EMRK nicht in einen Anhang „verbannt", sondern vielmehr wird ihr bedeutendes Argumentationspotential nutzergerecht in die StPO-Kommentierung eingebettet.
In immer stärkerem Maße ist Strafverfolgung grenzüberschreitend angelegt. Die Neuauflage berücksichtigt deshalb dort, wo es erforderlich ist, die neuen Entwicklungen im internationalen Rechtshilfeverkehr.
Auf Besonderheiten in Wirtschaftsstrafsachen wird in der Kommentierung der jeweiligen Vorschriften gesondert hingewiesen.
Die Neuauflage berücksichtigt bereits alle aktuellen StPO-Reformen, z.B.: