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Eine Psychiatrie ohne Zwang ist möglich und notwendig Dirk Richter ist sicher: Die Zwangsmaßnahmen der Psychiatrie sind mit den Menschenrechten nicht zu vereinbaren und widersprechen dem Inklusionsansatz der UN-Behindertenrechtskonvention. Kann eine psychische Erkrankung Zwang begründen? Dirk Richter meint: Nein. Was psychische Krankheit bedeutet, wird soziokulturell vermittelt und rechtfertigt keine Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie. Auch die ethisch-rechtlichen Bedingungen für die Anwendung von Zwang können im Lichte der Forschung keinen Bestand haben. Gegen den Willen der betroffenen Person kann keine Unterbringung und keine Zwangsbehandlung legitimiert werden. Es gibt ein Recht auf Selbstbestimmung und damit auch auf Nichtbehandlung. Das Buch vermittelt streitbare Thesen gut durchdacht, wissenschaftlich fundiert und mit praktischen Ideen für eine Psychiatrie ohne Zwang.
Autorentext
Dr. Dirk Richter ist Professor für psychiatrische Rehabilitationsforschung an der Berner Fachhochschule und Leiter des Innovationsfelds Psychische Gesundheit und psychiatrische Versorgung.
Klappentext
Eine Psychiatrie ohne Zwang ist möglich - und notwendig Dirk Richter ist sicher: Die Zwangsmaßnahmen der Psychiatrie sind mit den Menschenrechten nicht zu vereinbaren und widersprechen dem Inklusionsansatz der UN-Behindertenrechtskonvention. Kann eine psychische Erkrankung Zwang begründen? Dirk Richter meint: Nein. Was psychische Krankheit bedeutet, wird soziokulturell vermittelt und rechtfertigt keine Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie. Auch die ethisch-rechtlichen Bedingungen für die Anwendung von Zwang können im Lichte der Forschung keinen Bestand haben. Gegen den Willen der betroffenen Person kann keine Unterbringung und keine Zwangsbehandlung legitimiert werden. Es gibt ein Recht auf Selbstbestimmung und damit auch auf Nichtbehandlung. Das Buch vermittelt streitbare Thesen gut durchdacht, wissenschaftlich fundiert und mit praktischen Ideen für eine Psychiatrie ohne Zwang.
Inhalt
Einleitung: Menschenrechte und Zwang in der psychiatrischen Versorgung Konzepte, Daten und Begrifflichkeiten..................................7 Psychiatrischer Zwang: ein Definitionsversuch.. .. . . . . . . . . . 10 Das Ausmaß der Zwangsmaßnahmen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Die Begrifflichkeiten.. . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . 16 Der Plan des Buchs.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Menschenrechte und psychiatrischer Zwang: ein Legitimationsproblem für die Psychiatrie......................20 Menschenrechte und das soziale Modell der Behinderung.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Die Kontroverse um die Anwendung von Zwangsmaßnahmen in der Sozialpsychiatrie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Die Kontroverse um die Sterbehilfe von Menschen mit psychosozialen Problemen. . 32 Schlussfolgerung: das Entscheidungsdilemma der Sozialpsychiatrie.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Die Legitimation von psychiatrischen Maßnahmen gegen den Willen einer Person....................................................39 Zwang in der psychiatrischen Versorgung: die institutionszentrierte Phase. . . . . . . . . . . . . . 39 Von der institutionszentrierten zur personenzentrierten Phase.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Die Legitimation von Zwang in der personenzentrierten Phase. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Schlussfolgerung: die Legitimation von Zwang in der Psychiatrie das klinisch-ethisch-juristische Patt .. . . . . . . . . . . . 54 Psychiatrischer Zwang: ethische Bedingungen und empirische Daten.............................................................................................56 Bedingung 1: Erfolgt der Zwang zum Wohle der betroffenen Person?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Bedingung 2: Wird die am wenigsten einschränkende Maßnahme gewählt und nur als letztes Mittel ergriffen?.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Bedingung 3: Sind psychiatrische Therapien wirksam?.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Bedingung 4: Kann die Autonomie der betroffenen Personen wiedergestellt werden?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Schlussfolgerung: Ethische Annahmen und empirische Daten.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Psychische Krankheit: Was ist das eigentlich?.......................................................................................72 Gibt es überhaupt eine menschliche Psyche?.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Haben psychische Störungen zugenommen?.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Kann zwischen psychisch krank und gesund unterschieden werden?.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Kann zwischen verschiedenen psychischen Störungen unterschieden werden?.. . . . . . . . 94 Schlussfolgerung: Menschenrechte und das reale Konstrukt der psychischen Störung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Psychosoziale Probleme anders betrachten: das Spektrenmodell................99 Von der Neurodiversität zur neurokognitiven Diversität.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Von der neurokognitiven Diversität zur Soziodiversität.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Von der Krankheit zum Spektrum.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Vom psychischen Phänomen zum psychosozialen Problem.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Schlussfolgerung: Betroffene entscheiden.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 Die Entwicklung einer menschenrechtsbasierten psychiatrischen Versorgung..........................................118 Umgang mit Menschenrechten in der psychiatrischen Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Welche Unterstützungsangebote bevorzugen Menschen mit psychosozialen Problemen?.. . . . . . . . 128 Von der geteilten zur unterstützten Entscheidungsfindung.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Schlussfolgerungen: Bausteine einer personengesteuerten Unterstützung.. . . . . . . . . . . . . . . 135 Psychosoziale Unterstützung ohne Zwang: Konsequenzen, Dilemmata und mögliche Auswege...........136 Folgen einer Selbstdeklaration als krank oder nicht krank.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 Folgen einer präferenzorientierten psychosozialen Unterstützung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Schlussfolgerungen: Auf dem Weg zu einer psychosozialen Unterstützung ohne Zwang . . . . . . . . . . . . . . . . 145 Epilog.................................................................................................147 Danksagung.......................................................................................151 Literatur ..........................................................................................152
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