Tiefpreis
CHF208.00
Auslieferung erfolgt in der Regel innert 5 bis 7 Werktagen.
Der Schwerpunkt des Heidelberger Kommentars liegt auf der praxisnahen Kommentierung des MarkenG unter Berücksichtigung der umfassenden gesetzlichen Änderungen, insbesondere des Markenrechtsmodernisierungsgesetzes (MaMoG). Sie bietet dem Spezialisten wie dem Nichtspezialisten eine schnelle Orientierung über die wesentlichen Gesichtspunkte des deutschen und europäischen Kennzeichenrechts sowie zuverlässige Informationen über die aktuelle Rechtsprechung. Im II. Kapitel wird ein umfassender systematischer Überblick über die Unionsmarke, die UnionsmarkenVO sowie die Verfahrensweise des EUIPO und die Entscheidungen der Beschwerdekammern gegeben. Im dritten Teil geben ausgewiesene Kenner der jeweiligen Rechtsordnung einen Überblick über das Markenrecht in verschiedenen europäischen Staaten, aber auch in China, Japan, Russland oder den USA.
Der Heidelberger Kommentar zählt zu Recht zu den Standardwerken im deutschen Markenrecht, ist aber für zahlreiche zentrale, parallele Fragestellungen natürlich auch für den österreichischen Anwender ebenso relevant. Das gilt uneingeschränkt auch für die nun vorliegende vierte Auflage. ...
Bereits bisher zählten Praxistauglichkeit und Internationalität zu den prägendsten Eigenschaften des Kommentars. Daran hat sich neben der sorgfältigen Kommentierung nichts geändert, wobei sich die Europäisierung des Markenrecht mit der Reform der Unionsmarke und der Markenrechtsrichtlinie weiter verstärkt hat. ...
Der Kommentar verzichtet trotz der praktischen Ausrichtung nicht auf weiterführende Diskussion. ...
Damit ist der Kommentar für jeden in Österreich im Markenrecht Tätigen auch in der Neuauflage als Standardwerk weiterhin zu empfehlen.
Florian Schuhmacher in: RdW 2/2020
Nicht zuletzt in Anbetracht der zunehmenden Internationalisierung des Markenrechts ist der Heidelberger Kommentar von Ekey/Bender/Fuchs-Wissemann für jeden Praktiker hilfreich.
Katharina Majchrzak in: Österreichische Blätter für Gewerblichen Rechtsschutz 4/2015
Wurde schon der 1. Auflage von Prof. Hoeren das Attribut "Glanzleistung" in MMR 9/2003 verliehen, kann diese Bewertung auf die 2., neubearbeitete Aufl., die den Stand der Rspr. und Lit. bis September 2008 berücksichtigt, uneingeschränkt übertragen werden.
RA Holger Grauel in: Multimedia und Recht 6/2009
In diesem Kommentar ist alles enthalten, was man von einem Markenkommentar erwartet ... Die Kommentierung ist sehr gut strukturiert und auch sehr gut verständlich. ... Der Kommentar ist sehr gut gelungen und für jeden zu empfehlen, der einen Kommentar zum schnellen Nachschlagen, mit umfassendem Wissen, braucht.
RA Frederik Baltzer in: Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte 8-9/2009
Nach alledem überzeugt die Neuauflage durch die präzise und konzise Darstellung des deutschen Markenrechts und vor allem durch einen quantitativen und qualitativen Ausbau der Länderberichte.
Prof. Dr. Olaf Sosnitza, RiOLG a.D., in: Markenrecht 7-8/2009
...ist hervorzuheben, dass die in dem Werk enthaltene Kommentierung der GMV durch Bender und von Kapff in ihrer Vollständigkeit und Detailliertheit eine in dieser Form bisher nicht zugängliche Informationsquelle zur Praxis des Gemeinschaftsmarkenrechts bietet...
Professor Dr. Annette Kur, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am MPI München, in: GRUR Internationaler Teil 8-9/2003
Für viele Bereiche des deutschen Markenrechts steht mit dem Heidelberger Kommentar eine Kommentierung zur Verfügung, die auch Spezialisten des Markenrechts nicht ungenutzt lassen sollten.
Dr. Helmut Eichmann / Dr. Maximilian Kinkeldey, Rechtsanwälte, in: GRUR 9/2003
Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass sich dieses Werk zum Standardkommentar des Markenrechts entwickeln wird.
Professor Dr. Joachim Gruber D.E.A. in: Berliner Anwaltsblatt 4/2003
Autorentext
Prof. Dr. Friedrich L. Ekey ist als Rechtsanwalt tätig und lehrt an der Rheinischen Fachhochschule Köln. Rechtsanwalt Achim Bender war viele Jahre beim HABM und zuletzt als Vors. Richter beim BPatG tätig. Dr. Georg Fuchs-Wissemann ist Vors. Richter am BPatG a.D.