

Beschreibung
Bei einer Unmöglichkeit der Leistung ist der Schuldner von seiner Leistungspflicht befreit. Im Gegenzug braucht der Gläubiger die Gegenleistung nicht (mehr) zu erbringen. Es gilt also der Grundsatz: Ohne Leistung keine Gegenleistung. Allerdings nicht ausnahmsl...