

Beschreibung
2008 traf die Rechtskeule eine private eBay-Nutzerin, die wegen des Verkaufs einer gefälschten Markenjacke in Höhe von 40 Euro für Abmahngebühren von 1.380 Euro aufkommen musste. Die Veräußerung eines gefälschten Kleidungsstücks stellt nämlich keinen Kavaliers...